Stadtverordnetenversammlung                                              Schwarzheide, 07.11.2006

Schwarzheide

 

 

 

 

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Schwarzheide

 

 

 

 

Termin:                             06.11.06

Ort:                                   Bürgerhaus


Beschluss-Nr.:                06/06/05

Beschlusspunkt:             Garagenkomplex im Stadtgebiet Schwarzheide

 

Beschlussinhalt:             Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Nach dem BGB gibt es kein selbständiges Gebäudeeigentum auf fremden Grund und Boden. Auf der Grundlage des ZGB wurde in der DDR meist kommunaler Grund und Boden zur Bebauung mit Gebäuden genutzt. Die für die Bebauung mit Wochenendhäusern oder Garagen vor dem 03.10.1990 abgeschlossenen Nutzungsverträge gilt es in den Geltungsbereich des BGB zu bringen.

 

Dafür wurde als gesetzliche Übergangsregelung das Schuldrechtsanpassungsgesetz ab 01.01.1995 in Kraft gesetzt. Damit waren befristet bis zum 31.12.1999 ordentliche Kündigungen des Grundstückseigentümers ausgeschlossen. Bis zum 31.12.2006 besteht noch eine Entschädigungspflicht, wenn der Grundstückseigentümer kündigt (Investitionsschutz). Danach entfällt die Entschädigungspflicht.

 

Der Garagenkomplex Am Schwarzen Weg behält bis zum 31.12.2022 seine Nutzung .
(sh. Anlage 2)


Der Garagenkomplex Geschwister-Scholl-Straße behält bis zum 31.12.2022 seine Nutzung. (sh. Anlage 2).

 

Für den Garagenkomplex Schillerplatz ist die Übertragung des Grundstücks an Dritte vorzunehmen. (sh. Anlage 2) Der Verkauf an die Garagennutzer des Garagenkomplexes ist dann möglich, wenn alle Nutzer des Garagenkomplexes das Grundstück erwerben wollen. Hierbei werden durch den/die Erwerber der volle Grundstückswert und alle Nebenkosten gezahlt.

 

Der Garagenkomplex Am Bahnhof Wandelhof ist unter Beachtung der Nutzung und des baulichen Zustandes schrittweise zurück zu bauen. Es sind keine Neuverträge abzuschließen. Erfolgt eine Kündigung des Nutzungsrechtes bis zum 31.12.2010 durch den Grundstückseigentümer, entfallen für den Nutzer die Kosten für den Rückbau der Garage. (sh. Anlage 2)

 

Für die Flächen in privater Hand, auf denen sich die Garagenkomplexe Forstweg, Heidestraße, Straße des Aufbaus und Schillerplatz befinden, besteht aus städtebaulicher Sicht kein Handlungsbedarf zur Änderung der derzeitigen Nutzung, für den Garagenkomplex Geschwister-Scholl-Straße Ecke Siedlerstraße, ist aus städtebaulicher Sicht die Wohnbebauung vorzusehen. (sh. Anlage 2)

 

 

Abstimmungsergebnis:             14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen


Bemerkungen:                

 

 

 

Budich

Vorsitzender der Stadtverordneten-

versammlung