Stadtverordnetenversammlung Schwarzheide,
07.11.2006
Schwarzheide
Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung
Schwarzheide
Termin: 06.11.06
Ort: Bürgerhaus
Beschluss-Nr.: 06/06/05
Beschlusspunkt: Garagenkomplex
im Stadtgebiet Schwarzheide
Beschlussinhalt: Die Stadtverordnetenversammlung hat
beschlossen:
Nach dem BGB gibt es kein selbständiges Gebäudeeigentum auf
fremden Grund und Boden. Auf der Grundlage des ZGB wurde in der DDR meist
kommunaler Grund und Boden zur Bebauung mit Gebäuden genutzt. Die für die
Bebauung mit Wochenendhäusern oder Garagen vor dem 03.10.1990 abgeschlossenen
Nutzungsverträge gilt es in den Geltungsbereich des BGB zu bringen.
Dafür
wurde als gesetzliche Übergangsregelung das Schuldrechtsanpassungsgesetz ab
01.01.1995 in Kraft gesetzt. Damit waren befristet bis zum 31.12.1999
ordentliche Kündigungen des Grundstückseigentümers ausgeschlossen. Bis zum
31.12.2006 besteht noch eine Entschädigungspflicht, wenn der
Grundstückseigentümer kündigt (Investitionsschutz). Danach entfällt die
Entschädigungspflicht.
Der Garagenkomplex Am
Schwarzen Weg behält bis zum 31.12.2022 seine Nutzung .
(sh. Anlage 2)
Der Garagenkomplex Geschwister-Scholl-Straße behält bis
zum 31.12.2022 seine Nutzung. (sh. Anlage 2).
Für den Garagenkomplex
Schillerplatz ist die Übertragung des Grundstücks an Dritte vorzunehmen. (sh. Anlage 2) Der Verkauf an die Garagennutzer des
Garagenkomplexes ist dann möglich, wenn alle Nutzer des Garagenkomplexes das
Grundstück erwerben wollen. Hierbei werden durch den/die Erwerber der volle
Grundstückswert und alle Nebenkosten gezahlt.
Der Garagenkomplex Am
Bahnhof Wandelhof ist unter Beachtung der Nutzung und des baulichen
Zustandes schrittweise zurück zu bauen. Es sind keine Neuverträge
abzuschließen. Erfolgt eine Kündigung des Nutzungsrechtes bis zum 31.12.2010
durch den Grundstückseigentümer, entfallen für den Nutzer die Kosten für den
Rückbau der Garage. (sh. Anlage 2)
Für die Flächen in privater
Hand, auf denen sich die Garagenkomplexe Forstweg, Heidestraße, Straße des
Aufbaus und Schillerplatz befinden, besteht aus städtebaulicher Sicht kein
Handlungsbedarf zur Änderung der derzeitigen Nutzung, für den Garagenkomplex Geschwister-Scholl-Straße
Ecke Siedlerstraße, ist aus städtebaulicher Sicht die Wohnbebauung vorzusehen.
(sh. Anlage 2)
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Bemerkungen:
Budich
Vorsitzender der
Stadtverordneten-
versammlung